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Gottesdienstregelungen im Bistum Aachen

Angesichts der vierten Welle der Corona-Pandemie gelten im Bistum Aachen ab dem

24. November folgende Regelungen:


  1. In Anwendung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und gemäß der Absprache zwischen den fünf (Erz-) Bistümer in NRW und der Landesregierung ist weiterhin die Notwendigkeit gegeben, das bisher bewährte Schutzkonzept bei Durchführung der Gottesdienste anzuwenden (Hygienemaßnahmen, Mindestabstand, Maskenpflicht bis zum Platz und beim Gemeindegesang, Maske am Platz empfohlen).

  2. Bei besonderen liturgischen Anlässen kann der Gottesdienst in Abstimmung aller Verantwortlichen unter 3-G Voraussetzungen durchgeführt werden. Eine Nachweiskontrolle ist erforderlich.

  3. Bei Anwendung der 3-G Regelung an Heilig Abend/ 1. Weihnachtstag sollte in erreichbarer Nähe auch ein Gottesdienst nach den Regelungen unter Ziff.1 besucht werden können.

  4. Chorgesang in Gottesdiensten und dazu notwendigen Proben ist für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete (bzw. max. 6 Std. alter PoC-Test) möglich.


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