FFP2 oder medizinische Maske
Ab dem 25. Januar gilt nach der neuesten Corona-Schutz-Verordnung auch in unseren Kirchen die Pflicht, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske während des Gottesdienstbesuches zu tragen. Die sogenannten Alltagsmasken aus Stoff sind dann nicht mehr zulässig.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Pastoralteam der GdG St. Marien, Rheydt
