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FFP2 oder medizinische Maske

Ab dem 25. Januar gilt nach der neuesten Corona-Schutz-Verordnung auch in unseren Kirchen die Pflicht, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske während des Gottesdienstbesuches zu tragen. Die sogenannten Alltagsmasken aus Stoff sind dann nicht mehr zulässig.


Bleiben Sie gesund!


Ihr Pastoralteam der GdG St. Marien, Rheydt

Photo by Silke on Unsplash

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